Wir haben ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, das es Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten ermöglicht auf menschenrechts- und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, die in unserem Geschäftsbereich oder bei einem unserer unmittelbaren Zulieferer entstanden sind, hinzuweisen.
Dieses Hinweisgebersystem ermöglicht eine anonyme, vertrauliche und sichere Kommunikation. Wir werden jedem gemeldeten Hinweis nachgehen und dabei insbesondere dafür sorgen, dass der jeweilige Hinweisgeber keinerlei Repressalien oder sonstige Nachteile aufgrund der Nutzung des Hinweisgebersystems befürchten muss. Missbrauch des Hinweisgebersystems ist davon ausgeschlossen.
Das Beschwerdeverfahren und die dazugehörige Verfahrensordnung sind unter folgendem Link zu erreichen:
Unser Beschwerdeverfahren ist Baustein unserer Strategie zur Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Das neue EU-Reifenlabel ermöglicht den Verbraucher*innen sich bewusst für kraftstoffeffizientere Reifen zu entscheiden. Dies kann sich deutlich kostenwirksam und emissionssenkend auswirken. Verbesserte Nasshaftung bedeutet mehr Verkehrssicherheit, während Informationen zum Vorbeifahrgeräusch dazu beitragen können, die verkehrsbedingte Lärmbelästigung zu verringern.
Die tatsächliche Kraftstoffeinsparung und die Verkehrssicherheit sind in hohem Maße von der eigenen Fahrweise abhängig, sowie speziell durch folgende Umstände:
Ein reduzierter Rollwiderstand spart Kraftstoff und CO2. Die Bewertung wird in Klasse A bis Klasse E angegeben.
Die Nasshaftungsleistung ist in die Klassen A bis E unterteilt. Die Nasshaftung ist entscheidend für die Fahrsicherheit, z. B. kann die Bremswegdifferenz zwischen A und E 18 m betragen.
Auf dem Label wird die Lautstärke in dB angezeigt und in die Klassen A (leiser), B, C (lauter) eingeteilt. Die Geräuschemission der Reifen wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus.
Das Schneesymbol bestätigt, dass der Reifen bei Schneetests die 3PMSF-Grenzwerte einhält (Typgenehmigung).