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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Interpneu Handelsgesellschaft mbH, Karlsruhe

1. Anwendungsbereich
1.1. Die Interpneu (nachfolgend auch als „wir“ oder „uns“ bezeichnet, ist Großhändler, der Verträge nur mit Unternehmern eingeht. Die Unternehmereigenschaft ist vom Kunden durch geeignete Mittel nachzuweisen Den Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden liegen ausschließlich unsere hier niedergelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch AGB) zugrunde; abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Unternehmers als Kunden werden von uns nicht anerkannt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden Bestellungen ausführen oder entgegennehmen. Für eine Abwicklung eines Internetkaufs (vollständiger Vertragsabschluss erfolgt über das Internet und das dort geführte Kundenkonto) gelten die AGB, die wir im Internet veröffentlich haben, soweit diese zusätzliche Regelungen enthalten.
1.2. Im Übrigen gelten neben den nachstehenden Bestimmungen, soweit sich regelungsbedürftige Lücken in der Anwendung dieser Vorschriften ergeben ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
2. Vertragsschluss und –Inhalt
2.1. Die Darstellung unseres Sortiments in einem Verkaufsprospekt oder Katalog, auch in elektronischen/digitalen Verkaufsprospekten oder Katalogen oder sonstiger elektronischer Form, z.B. über unsere Internetseiten, stellt kein bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits um ein Vertragsangebot zu ersuchen. Bestellungen (Aufforderung an uns zur Angebotsabgabe) soll der Kunde nur schriftlich, per Faxschreiben, per Email, innerhalb eines elektronischen Interpneu-Bestellsystems, mündlich oder fernmündlich aufgeben. Gibt der Kunde die Bestellung an uns schriftlich, per eMail oder per Fax ab, oder bestellt er mündlich oder fernmündlich, so übermitteln wir ihm ein Angebot auf Vertragsabschluss. Andernfalls teilen wir dem Kunden unverzüglich mit, wenn wir auf eine Bestellung hin ein Angebot nicht abgeben
2.2. Die in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial, auch elektronisch oder über unsere Internetseiten wiedergegeben, enthaltenen Beschreibungen, Diagramme und Illustrationen usw. vermitteln nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren. Sie stellen keine Garantiezusage oder Zusicherung von Eigenschaften oder Beschaffenheitsangabe der Waren dar, es sei denn, wir bestätigten das ausdrücklich schriftlich im Rahmen einer Auftragsbestätigung. Sie stellen keine Garantiezusage oder Zusicherung von Eigenschaften oder Beschaffenheitsangabe der Waren dar, es sei denn, wir bestätigten das ausdrücklich schriftlich.
2.3. Geringfügige, umgehend mitzuteilende, unerhebliche Abweichungen von den schriftlich bestätigten Beschaffenheitsangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
2.4. Die technischen und/oder gesetzlichen Voraussetzungen zum Betrieb oder zur sonstigen vertragsgerechten Nutzung unserer Produkte (z.B. die markenrechtliche Zulässigkeit) am jeweiligen Einsatzort ist bzw. sind nicht Vertragsinhalt, wenn das Einstehen für deren Vorliegen zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich (§ 126, 126 a BGB) vereinbart wurde. Dies gilt mit Ausnahme der jeweiligen technischen Voraussetzungen nicht, wenn der Einsatzort dem Erwerbsort entspricht und uns die Rechte zur Nutzung (z.B. das Markenrecht) originär zustehen.
2.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass wir mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. Wir werden den Kunden über eine auftretende Lieferverzögerung oder eine Nichtlieferung unverzüglich informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
2.6. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Beweiszwecken unserer schriftlichen Bestätigung. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung der normierten Schriftform. Insoweit begründet die schriftlich niedergelegte Vereinbarung die Vermutung, dass die Vereinbarung eine erschöpfende Regelung zwischen den Parteien darstellt.
2.7. Der Kunde ist verpflichtet uns die Umsatzsteueridentifikationsnummer ordnungsgemäß und vollständig schriftlich oder in Textform mitzuteilen und die Richtigkeit seiner Mitteilung sorgfältig zu prüfen. Er hat uns in gleicher Weise und ebenso sorgfältig unverzüglich jede Änderung seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen. Der Kunde steht für Schäden, die uns durch die schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung entstehen, nach Maßgabe dieser AGB ein.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Rechnungen sind – auch bei Teillieferungen - in Höhe der erbrachten Leistung sofort bei Zugang beim Kunden und ohne Abzug fällig.     
3.2. Der Käufer kann uns ein SEPA-Basismandat oder SEPA-Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt bei Fälligkeit. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf drei Tage abgekürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, vorausgesetzt, die Nichteinlösung oder Rückbuchung ist nicht durch uns verursacht worden. Wurde mit dem Kunden das SEPA-Basislastschriftverfahren vereinbart, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Widerrufsfristen - unter den gesetzlichen Voraussetzungen - von längstens 8 Wochen zur Verfügung. Im Falle der Vereinbarung von SEPA-Firmenlastschriften stehen dem Kunden nach Belastung auf seinem Konto keine Widerrufsfristen zu
3.3. Wir können ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer und Verträge die Vereinbarung einer Vorkasse verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks und oder Wechsel entgegenzunehmen, nehmen wir Sie an, geschieht das nur erfüllungshalber.
3.4. Die Preise schließen, soweit nichts anderes angegeben, die Kosten für Verpackung, Transport, Auf- und Abladen, Montage, etc. nicht ein; sie verstehen sich ab unserem jeweiligen Auslieferungslager.
3.5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Wir behalten uns ausdrücklich jeweils die Geltendmachung eines höheren Verzugs- und/oder Verzögerungsschadens vor. Dem Kunden ist im letztgenannten Fall der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. 
3.6. Es gilt ab der dritten Mahnung als vereinbart, dass wir gegenüber dem Kunden bei einem jeweils angemahnten, geschuldeten Betrag ab 50 € brutto Mahnkosten in Höhe von 2,50 €, ab 250 € brutto Mahnkosten in Höhe von 5 € und ab 500 € brutto Mahnkosten in Höhe von 10 € je Mahnschreiben geltend machen können
3.7. Das Recht, gegenüber dem Kunden die gesetzlich pauschalierten Mahnkosten zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
3.8. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, die Gegenforderungen sind durch uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig fest­gestellt
3.9. Der Kunde muss Einwendungen gegen unsere Rechnungslegung innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich (§§ 126, 126 a) BGB) geltend machen. Ausreichend für die Fristwahrung ist die – im Streitfall vom Kunden nachzuweisende, rechtzeitige Absendung der Anzeige. Erhebt der Kunde keine fristgerechte Einwendung, gilt die Abrechnung als genehmigt. Stellt sich nachträglich eine offensichtliche Unrichtigkeit heraus, insbesondere bei Rechenfehlern, können sowohl der Kunde als auch wir die Richtigstellung verlangen.
4. Lieferung, Gefahrübergang
4.1. Bestätigungen der Liefertermine erfolgen freibleibend. Abweichendes gilt nur dann, wenn wir das ausdrücklich schriftlich bestätigten.
4.2. Der Beginn und die Einhaltung einer solchen Frist (Ziff. 4.1.) setzt voraus, dass der Kunde alle etwaigen Mitwirkungspflichten (Beibringung der erforderlichen Genehmigungen, technischer Unterlagen, etc.), die zur sachgerechten Erfüllung der Lieferungspflicht erheblich und notwendig sind, erfüllte. Solange der Kunde diese Pflichten nicht erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend und angemessen. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die vollständige Lieferung oder zulässige Teillieferung als Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist auf den Versandweg gebracht worden ist, so dass unter normalen Umständen mit einer Ablieferung im üblichen Versandlauf zu rechnen ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, ist die Frist mit unserer Meldung der Versandbereitschaft eingehalten.
4.3. Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ein sonstiges Ereignis, das außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist entsprechend und angemessen. Wir werden den Beginn und das voraussichtliche Ende dieser Umstände baldmöglichst mitteilen. Die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt bei Unzumutbarkeit für den Kunden bleiben unberührt.
4.4. Die bestellte Ware dürfen wir in Teillieferungen erbringen, soweit das dem Kunden zumutbar ist.
4.5. Wir informieren den Kunden über die Fertigstellung der durchgeführten sonstigen Leistungen. Der Kunde ist dann unverzüglich zur Abnahme verpflichtet, wenn und soweit die Leistungen vertragsgerecht sind und eine Abnahme gesetzlich vorgeschrieben ist.
5. Mängelhaftung
5.1. Der Kunde hat uns das Vorliegen eines offensichtlichen Mangels unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen, schriftlich anzuzeigen. Die Vorschriften des § 377 HGB bleiben unberührt. Wir sind dann zur Prüfung des behaupteten Mangels auf Kosten des Kunden berechtigt.
5.2. Auf unser Verlangen ist die mangelhafte Ware an uns zurückzusenden. Zu einer Rücknahme sind wir nicht verpflichtet. Die Art der Verpackung und des Verbundes der Ware kann hierbei von uns unter Wahrung wirtschaftlicher Belange bestimmt werden. Die Ware ist in der Regel in einer Art der Verpackung und des Verbundes der Ware zurückzusenden, die der Hinsendung entspricht. Der Kunde trägt die Kosten dieser Rücksendung.
5.3. Soweit für die Mängelbeseitigung unverhältnismäßige Kosten entstehen, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Unverhältnismäßige Kosten im Rahmen der Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) liegen vor, wenn die Kosten der gewählten Art der Nacherfüllung hinsichtlich Produktverschaffung (Einstandskosten bei reiner Lieferung oder bei eigenen Leistungen die Herstellungs-. und Anschaffungskosten des Leistungsanteils) den Warenwert des Produktes um mehr als 25 % übersteigen.
5.4. Im Rahmen der Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung von nicht unter 14 Tagen zu gewähren.
5.5. Die Parteien sind sich einig, dass das im Rahmen einer Nachbesserung ausgetauschte mangelhafte Teil(e) oder das/die die Mangelhaftigkeit bedingende Teil(e) jeweils in unserem Eigentum verbleibt/-en oder in unser Eigentum übergeht/-en, sofern wir nicht darauf mindestens in Textform verzichten. Mangelhafte Ware ist nach der Lieferung der mangelfreien Ware, nach Anforderung durch uns, auf unsere Kosten und die durch uns vorgegebene Rücksendeart an uns zurückzusenden (§ 439 IV BGB, § 635 IV BGB).
5.6. Verbringt der Kunde die Waren vom Erfüllungsort, sind darauf beruhende Mehrkosten im Rahmen der Nachbesserung vom Kunden zu tragen.
5.7. Sämtliche Kosten der Nacherfüllung wegen eines vom Kunden unberechtigter Weise geltend gemachten Mangels trägt der Kunde.
5.8. Für den Fall, dass wir einen Rückruf der von uns verkauften Ware beschließen, weil die Ware einen die Fahrzeugsicherheit beeinträchtigenden Mangel aufweist oder gegen maßgebliche gesetzliche Bestimmungen verstößt, werden wir für jeden Fall, in dem wir von unserem Kunden einen bereits montierten, vom Rückruf betroffenen Vertragsgegenstand zurücknehmen, als Ersatz den für den zurückgenommenen Reifen, die Felge oder Räder gezahlten Kaufpreis unter Berücksichtigung der beim Austausch vorhandenen Restprofiltiefe erstatten.
5.9. Die Ansprüche des Kunden gegen uns wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Waren. Dies gilt nicht, wenn und soweit Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 6.1. Satz 1 und/oder Satz 2 dieser AGB wegen eines Mangels betroffen sind;
5.10. Für gebrauchte und runderneuerte Ware sowie Secunda-Ware wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn und soweit Schadensersatzansprüche gemäß Ziff. 6.1. Satz 1 und/oder Satz 2 dieser AGB wegen eines Mangels betroffen sind;
6. Haftungsausschluss
6.1. Abweichend von den sonstigen unsere Haftung betreffenden Regelungen in diesen AGB haften wir auf Schadensersatz für schuldhaft verursachte Schäden für Leib, Leben und Gesundheit, für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Soweit wir eine schriftliche Garantie für eine besondere Beschaffenheit der Ware, die Fähigkeit sie zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen haben, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen, haften wir für die schuldhaft verursachten Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haften wir der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet.
6.2. Darüber hinaus haften wir nicht.
6.3. Eine Garantie unsererseits liegt nur vor, wenn Sie schriftlich erklärt ist. Sonstige allgemeine Hinweise, Bemerkungen und/oder Aussagen zum Produkt, seinen Einsatzmöglichkeiten oder seinen Eigenschaften stellen grundsätzlich keine Garantie dar. Sie sind als allgemeine unverbindliche Produktaussagen zu werten (s.o. Ziff. 2.4.). Sofern der Kunde ein besonderes Interesse an einer Bestätigung hat, so muss er das gesondert – und schriftlich (§ 126, 126a) BGB) – mit uns vereinbaren. Das gilt insbesondere auch für den Einsatz des Produktes für bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugtypen, Umweltgegebenheiten und rechtlicher Verwendungsbeschränkungen. Die obigen Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.
7. Eigentumsvorbehalt, Unternehmerpfandrecht
7.1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit der vollständigen Zahlung des Auftrages auf den Kunden über. Dies gilt bei einer Mehrzahl von Aufträgen bei Bezahlung aller offenen Aufträge aus der Lieferbeziehung.
7.2. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden (sodass eine Trennung der Waren nicht ohne Nutzungsbeeinträchtigung möglich ist), erwerben wir Miteigentum an dem neuen Gegenstand im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache durch den Kunden mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7.3. Der Kunde darf die gelieferten Waren beschränkt auf den Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt für den Fall des Weiterverkaufs hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen den Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Kaufpreisforderung an uns ab. Soweit Miteigentumsanteile Dritter bestehen tritt der Unternehmer den erstrangigen Teil der Forderung an uns ab. Er ist ermächtigt, die Forderung in unserem Namen einzuziehen; diese Ermächtigung ist frei widerruflich. Wir sind nach dem Widerruf berechtigt, dem Abnehmer des Unternehmers gegenüber die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen. Der Unternehmer ist verpflichtet, uns über den Weiterverkauf und den Abnehmer vollständig Auskunft zu erteilen.
7.4. Der Sicherungsfall liegt vor, wenn der Einzug (Ziff. (7.3)) widerrufen ist (freier Widerruf). Ein Recht zum Widerruf liegt in jedem Fall dann vor, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung seiner Rechnung in Verzug befindet und wir das dem Kunden per Fax, eMail oder postalischem Schreiben mitgeteilt haben.
7.5. Sollte der Wert der vom Eigentumsvorbehalt erfassten Waren oder der abgetretenen Forderungen des Unternehmers als Kunde unsere Forderungen gegen ihn um mehr als 20 % übersteigen, werden wir auf Verlangen nach unserer Wahl die übersteigenden Sicherheiten freigeben.
7.6. Eine Nutzung der an den Kunden überlassenen Ware ist, soweit der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug ist, nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig, soweit das Eigentum vorbehalten ist. Spätestens mit einer entsprechenden Mitteilung durch uns per eMail, Fax oder in anderer Form über den Widerruf der Nutzungsberechtigung im eigenen Betrieb, hat der Unternehmer als Kunde die Ware auszusondern und sicherzustellen.
8. Datenverarbeitung, Exportgenehmigung
8.1. Die personenbezogenen Daten (Firma, Anschrift, verantwortliche Mitarbeiter, Art und Umfang seiner Bestellungen, etc.) des Kunden, sowie die IP-Adresse bei Bestellungen werden von uns zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und verwendet. Unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen liegen auf unseren Geschäftsstellen aus, der Kunde kann diese aber auch im Internet unter interpneu.de\datenschutz abrufen oder postalisch anfordern. Unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen liegen auf unseren Geschäftsstellen aus, der Kunde kann diese aber auch im Internet unter interpneu.de/datenschutz abrufen oder postalisch anfordern.
8.2. Die Ausfuhr der Produkte kann - z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks - der Genehmigungspflicht nach deutschem oder ausländischem Recht unterliegen. Uns obliegt insoweit keine Informations- oder Aufklärungspflicht. Soweit Produkte für den Export bestimmt sind, hat der Kunde alle ggf. erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu beschaffen (s.o. Ziff. 2.4). Wir sind nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, soweit dies zu Verstößen gegen das geltende Exportrecht führen würde.
8.3. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von sämtlichen Schäden durch Zahlung frei, die durch die exportbedingte Verletzung gewerblicher Schutzrechte am Zielort entstehen. Hierzu gehört die Übernahme von Rechtsanwalts-, Gerichts- und behördlichen Kosten, die zum Zweck angemessener Rechtsverteidigung durch uns gegenüber solchen Ansprüchen notwendig sind.

8.4.

 

 

8.5

Der Kunde ermächtigt uns zum Zweck der Bonitätsprüfung die personenbezogenen Daten des Kunden aus der Geschäftsbeziehung an die nachfolgend aufgeführte Wirtschaftsauskunftei vor Vertragsschluss (Einmalauskunft) und während der Dauer eines Dauervertrages (Dauerauskunft während der Laufzeit des Vertrages) zu übermitteln und Auskünfte über den Kunden einzuholen. Der Kunde stimmt zu, dass Informationen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung (z.B. Verzugseintritt bei offenen Forderungen, Einleitung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung) insbesondere aber die Sperrung des Kunden für weitere Lieferungen an die Wirtschaftsauskunftei übermittelt werden. Eine Übermittlung ist nur zulässig, wenn dies unter Abwägung der Interessen des Kunden, angemessen ist.

Die Wirtschaftsauskunfteien speichern die Daten, um den Ihnen angeschlossenen Unternehmen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Kunden geben zu können. An Unternehmen, die Forderungen einziehen und den Wirtschaftsauskunfteien vertraglich angeschlossen sind, können zum Zweck der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die Wirtschaftsauskunfteien stellen die Daten ihren Vertragspartnern zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet und genutzt. Der Kunde kann Auskunft bei den Wirtschaftsauskunfteien über die ihn betreffenden Daten erhalten.

Die Adressen der Wirtschaftsauskunfteien lauten:
Creditreform Karlsruhe, Postfach 21 10 63, 76160 Karlsruhe, http://www.karlsruhe.creditreform.de
Bürgel Wirtschaftsinformationen Ringwald e.K., Greschbachstr. 3, 76229 Karlsruhe, http://www.buergel-suedwest.de
D&B Deutschland GmbH, Havelstrasse 9, 64295 Darmstadt, http://www.dnbgermany.de

Bei Fragen kann der Kunde sich an den Datenschutzbeauftragten unter unserer postalischen Adresse oder per E-Mail mit der E-Mailadresse datenschutz@pneu.com des Unternehmens wenden.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
9.1. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
9.2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich Karlsruhe. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein, werden hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien entspricht.


Stand: 19.01.2021.

EU-Energielabel für Reifen

Das neue EU-Reifenlabel ermöglicht den Verbraucher*innen sich bewusst für kraftstoffeffizientere Reifen zu entscheiden. Dies kann sich deutlich kostenwirksam und emissionssenkend auswirken. Verbesserte Nasshaftung bedeutet mehr Verkehrssicherheit, während Informationen zum Vorbeifahrgeräusch dazu beitragen können, die verkehrsbedingte Lärmbelästigung zu verringern.

Die tatsächliche Kraftstoffeinsparung und die Verkehrssicherheit sind in hohem Maße von der eigenen Fahrweise abhängig, sowie speziell durch  folgende Umstände:

  • Der Kraftstoffverbrauch kann durch umweltschonende Fahrweise erheblich reduziert werden.
  • Zur Verbesserung der Kraftstoffeffizienz und der Nasshaftung ist der Reifendruck regelmäßig zu prüfen.
  • Die Anhaltewege müssen immer beachtet werden.

Kraftstoffeffizienzklasse

Ein reduzierter Rollwiderstand spart Kraftstoff und CO2. Die Bewertung wird in Klasse A bis Klasse E angegeben.

Nasshaftungsklasse

Die Nasshaftungsleistung ist in die Klassen A bis E unterteilt. Die Nasshaftung ist entscheidend für die Fahrsicherheit, z. B. kann die Bremswegdifferenz zwischen A und E 18 m betragen.

Rollgeräuschklasse

Auf dem Label wird die Lautstärke in dB angezeigt und in die Klassen A (leiser), B, C (lauter) eingeteilt. Die Geräuschemission der Reifen wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus.

Schneegriffigkeit

Das Schneesymbol bestätigt, dass der Reifen bei Schneetests die 3PMSF-Grenzwerte einhält (Typgenehmigung).